Informationspflicht nach Artikel 13

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein wichtiger Meilenstein im Schutz personenbezogener Daten und trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Ein zentraler Bestandteil der Verordnung ist Artikel 13, der die Informationspflicht des Verantwortlichen gegenüber betroffenen Personen regelt.

Artikel 13 DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen, betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Dabei müssen die Informationen präzise, transparent und leicht zugänglich sein. Die betroffene Person muss über die Art der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, den Zweck der Verarbeitung, die Dauer der Speicherung, die Rechte der betroffenen Person sowie über die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen, informiert werden.

Zunächst muss der Verantwortliche die betroffene Person über die Identität des Verantwortlichen informieren. Dies kann zum Beispiel durch die Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Unternehmens erfolgen. Zusätzlich muss der Verantwortliche angeben, warum die personenbezogenen Daten verarbeitet werden und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht.

Wenn der Verantwortliche beispielsweise personenbezogene Daten zu Marketingzwecken verarbeitet, muss er dies angeben und auf die Einwilligung des Betroffenen als Rechtsgrundlage hinweisen. Wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist, muss der Verantwortliche dies ebenfalls angeben.

Der Verantwortliche muss auch angeben, wie lange die personenbezogenen Daten gespeichert werden. Wenn der Zweck, für den die Daten verarbeitet wurden, erfüllt ist, müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. Die betroffene Person muss über die Dauer der Speicherung informiert werden, sofern dies im Voraus bekannt ist.

Die betroffene Person hat auch das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind und wie sie verarbeitet werden. Wenn die betroffene Person feststellt, dass ihre Daten nicht korrekt sind, kann sie den Verantwortlichen auffordern, ihre Daten zu berichtigen oder zu ergänzen.

Die betroffene Person hat auch das Recht, ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Der Verantwortliche muss der betroffenen Person klar und deutlich erklären, wie sie ihr Widerrufsrecht ausüben kann.

Die betroffene Person hat das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten nicht ordnungsgemäß verarbeitet wurden. Der Verantwortliche muss der betroffenen Person auch diese Möglichkeit aufzeigen.

Informationen müssen verständlich sein

Insgesamt müssen die Informationen, die der Verantwortliche bereitstellt, leicht zugänglich sein. Dies bedeutet, dass die Informationen in klarer und einfacher Sprache verfasst werden sollten. Der Verantwortliche sollte auch sicherstellen, dass die Informationen auf der Website des Unternehmens leicht zu finden sind.

Wenn der Verantwortliche beabsichtigt, die personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben, muss er die betroffene Person darüber informieren und gegebenenfalls deren Einwilligung einholen. Diese Einwilligung sollte ausdrücklich und freiwillig sein.

Es ist auch wichtig, dass der Verantwortliche die personenbezogenen Daten sicher aufbewahrt. Dies bedeutet, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff, Diebstahl oder Verlust zu schützen. Der Verantwortliche sollte auch sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben, entsprechend geschult sind und die Datenschutzbestimmungen einhalten.

Die Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO ist ein wichtiger Schutzmechanismus für betroffene Personen. Durch die Bereitstellung von klaren und leicht zugänglichen Informationen kann die betroffene Person ihre Rechte ausüben. Damit behält die betroffene Person die Kontrolle über die personenbezogenen Daten. Es ist daher wichtig, dass der Verantwortliche sicherstellt, dass er alle Anforderungen von Artikel 13 DSGVO erfüllt.

Insgesamt sollte der Verantwortliche die Informationspflicht ernst nehmen und sicherstellen, dass er die betroffene Person vollständig und korrekt informiert. Nur so kann die betroffene Person ihre Rechte ausüben und die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten behalten.

Weiter Informationen finden Sie beim BfDI.

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